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  5. Ankunft und Aufenthalt

Ankunft und Aufenthalt an der TUM

  • 1. Beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro anmelden
  • 2. Aufenthaltstitel beantragen (falls nötig)
  • 3. Bankkonto eröffnen
  • 4. TUM Student Card abholen
  • 5. Confirmation of Stay klären
  • 6. Infoveranstaltungen des TUM Global & Alumni Office und der Schools besuchen
  • 7. Über öffentlichen Nahverkehr informieren, ggf. Deutschlandticket kaufen
  • 8. Neben dem Studium arbeiten
  • Downloads und Sicherheitshinweise

1. Beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro anmelden

  • In Deutschland müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro anmelden.
  • Wenn Sie während Ihres Aufenthalts umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse anmelden. Wenn Sie Deutschland verlassen und in Ihr Heimatland zurückkehren, müssen Sie sich abmelden.
  • Bitte informieren Sie bei einem Umzug auch andere wichtige Stellen über Ihre neue Adresse, zum Beispiel die TUM oder Ihre Krankenkasse.

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Anmeldeformular (erhältlich bei der Meldebehörde oder auf deren Website)
  • Wohnungsgeberbestätigung: Dieses Dokument erhalten Sie häufig beim Einzug. Falls nicht, können Sie es bei Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter anfordern.

Bitte beachten Sie: Die Anforderungen für die Anmeldung können je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich sein. Informieren Sie sich daher bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde über die geltenden Regelungen.

Wenn Sie in München wohnen, müssen Sie Ihren Wohnsitz persönlich bei einem Bürgerbüro des Kreisverwaltungsreferats (KVR) anmelden. Vereinbaren Sie dafür vorab online einen Termin und wählen Sie bei der Terminbuchung die Leistung Wohnsitzanmeldung aus. 

Sie können jedes Bürgerbüro in München nutzen. Standorte 

Bitte planen Sie Ihren Termin möglichst frühzeitig. Besonders zu Beginn des Semesters sind Termine oft schnell ausgebucht. 

Bei Fragen erreichen Sie das KVR unter 089 233 960 00.

Wenn Sie in Freising wohnen, müssen Sie Ihren Wohnsitz persönlich beim Bürgerbüro im Rathaus Freising anmelden. Vereinbaren Sie dafür vorab einen Termin über die Website des Bürgerbüros und wählen Sie die Leistung Anmeldung in Freising aus. 

Bei Fragen erreichen Sie das Bürgerbüro Freising unter 08161 54 0.

Wenn Sie in Garching wohnen, müssen Sie Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Donnerstags benötigen Sie keinen Termin. An allen anderen Tagen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Vereinbaren Sie Ihren Termin online und wählen Sie Anmeldung aus.

Bei Fragen erreichen Sie das Einwohnermeldeamt unter 089 32089 444.

Wenn Sie in Straubing wohnen, müssen Sie Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Vereinbaren Sie dafür vorab online einen Termin.

Bei Fragen erreichen Sie das Einwohnermeldeamt unter 09421 944 0.

Wenn Sie in Heilbronn wohnen, müssen Sie Ihren Wohnsitz beim Zentralen Bürgeramt anmelden.

Vereinbaren Sie dafür vorab online einen Termin. 

Bei Fragen erreichen Sie das Zentrale Bürgeramt unter 07131 56 3800.

Tipps zur Terminreservierung

  • Wählen Sie bei der Online-Terminbuchung die Kategorie Meldeangelegenheiten und anschließend Anmeldung oder An- bzw. Ummeldung aus.
  • Keine freien Termine verfügbar? Viele Bürgerbüros veröffentlichen kurzfristig zusätzliche Termine auf ihren Websites. Prüfen Sie daher regelmäßig, ob neue Termine verfügbar sind.

Wohnsitz außerhalb der genannten Städte

Wenn Sie nicht in einer der oben genannten Städte wohnen, müssen Sie Ihren Wohnsitz beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde anmelden. Informationen zur zuständigen Behörde finden Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen und in Ihr Heimatland zurückkehren, müssen Sie Ihren Wohnsitz wieder abmelden.

Rundfunkbeitrag

In Deutschland muss für jede Wohnung ein monatlicher Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 € gezahlt werden. Mit diesem Beitrag werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote finanziert. Die Beitragspflicht besteht unabhängig davon, ob in der Wohnung ein Fernseher, Radio, Computer oder andere Mediengeräte vorhanden sind.

Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft (WG) wohnen, muss der Rundfunkbeitrag nur von einer Person pro Wohnung gezahlt werden. Er wird nicht pro Person erhoben.

Für internationale Studierende, einschließlich Austauschstudierender und Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten, gelten grundsätzlich keine Sonderregelungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website zum Rundfunkbeitrag in Deutschland.

2. Aufenthaltstitel beantragen (falls nötig)

müssen sich lediglich in München oder der für ihren Wohnsitz zuständigen Gemeinde anmelden. Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel.

siehe Einreisebestimmungen

Wenn Sie mit einem Visum eingereist sind, beantragen Sie bitte, wenn nötig, einen Aufenthaltstitel wie nachfolgend beschrieben. Wenn die TUM für Sie eine BAMF-Bescheinigung beantragt hat, müssen Sie keinen Aufenthaltstitel beantragen.

müssen spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde der Stadt beantragen, in der Sie wohnen. 

s. unter Einreisebestimmungen: Liste zur Visumpflicht bzw. -freiheit, müssen im Heimatland ein Visum bei der Deutschen Botschaft beantragen und dann in Deutschland, innerhalb der Gültigkeit des Visums, den Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels stellen. Ausnahme: Sollte das Visum für den gesamten Zeitraum des Auslandsaufenthaltes ausgestellt worden sein, muss kein Aufenthaltstitel beantragt werden.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Die Beantragung ist in einigen Ausländerbehörden (z.B. KVR München) online möglich (siehe unter "Diese Behörde ist für Sie zuständig"). Halten Sie die folgenden Dokumente somit entspr. parat, um sie bei der Beantragung in dem entspr. Onlineportal hochladen zu können: 

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (zu finden auf den Seiten der Ausländerämter)
  • gültiger Reisepass
  • Immatrikulationsbescheinigung der Technischen Universität München
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Finanzierungsnachweis über 992€ / Monat: Die Finanzierung muss für mindestens ein Jahr gesichert sein. Falls Sie ein Stipendium erhalten, welches weniger als die aktuell geforderten 992€ / Monat beträgt, müssen Sie zusätzlich noch eine Bescheinigung Ihrer Eltern oder eines Bürgen über den Differenzbetrag vorlegen.
  • gegebenenfalls ein Visum für Studienzwecke
  • ein aktuelles, biometrisches Passfoto

Gebühren: Erteilung der Aufenthaltserlaubnis 100 €, Verlängerung 96 €

Genauere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Ausländerbehörden, die Sie im nächsten Abschnitte sehen. 

Diese Behörde ist für Sie zuständig

Kreisverwaltungsreferat (KVR), Ausländerangelegenheiten
Ruppertstr. 19, 80337 München
Tel.: 089 233 960 10

Online-Beantragung eines Aufenthaltstitels 
Unter Downloads und Sicherheitshinweise finden Sie eine englischsprachige Schritt-für-Schritt-Anleitung.


Bitte beachten Sie: Wenn Sie aufgrund eines Notfalls einen Termin benötigen, können Sie diesen nur online vereinbaren. 

Als Notfälle gelten ausschließlich dringende Fälle, beispielsweise der drohende Verlust finanzieller Leistungen oder eine zwingend notwendige Reise aus wichtigen Gründen, etwa aufgrund einer Dienstreise oder Krankheit.

Landratsamt Freising, Ausländeramt
Landshuter Str. 31, 85356 Freising
Tel.: 08161 600 0
E-Mail: auslaenderamt@kreis-fs.de
 

Auf der Website der Ausländerbehörde des Landkreises Freising finden Sie rechts unter Ansprechpartner die für Sie zuständige Ansprechperson. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Nachnamen. Vereinbaren Sie anschließend per E-Mail oder Telefon einen Termin.

Landratsamt München, Fachbereich 4.6.1 - Einreise und Aufenthalt
Ludmillastraße 26, 81543 München
Tel.: 089 6221 14 00
E-Mail: auslaenderbehoerde@lra-m.bayern.de

 

Besuchen Sie die Website des Landratsamts München. Auf der Seite finden Sie zunächst weitere Informationen in mehreren ausklappbaren Bereichen. Scrollen Sie anschließend nach unten und wählen Sie Ich möchte erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen. Geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohnorts ein und klicken Sie auf Jetzt starten.

Hinweis: Halten Sie für die Antragstellung Ihren Reisepass, Ihre Visumsunterlagen und Ihre Meldebescheinigung bereit.

Rathaus Straubing, Ausländeramt
Am Platzl 31, 94315 Straubing
Tel.: 09421/944-70150
E-Mail: auslaenderamt@straubing.de
Webseite

Bürgeramt, Ausländerbehörde
Marktplatz 7 (Eingang Lohtorstraße), 74072 Heilbronn
Tel.: 07131 56-2064
E-Mail: abh@heilbronn.de
Webseite 
Online-Terminvereinbarung

Wenn Sie nicht in einer dieser Städte wohnen, sondern in einer umliegenden Gemeinde, befindet sich die zuständige Behörde im Rathaus oder Landratsamt der jeweiligen Gemeinde. 

Bitte beachten: Es ist ratsam, den Aufenthaltstitel gleich nach der Anmeldung zu beantragen (jedoch mindestens 6 Wochen vor Ablauf Ihres Visums / Aufenthaltstitels), da bei manchen Ausländerbehörden mit starken Verzögerungen gerechnet werden muss. Wenn Ihr Visum / Aufenthaltstitel abläuft, bevor Sie einen Termin bekommen haben, dürfen Sie sich trotzdem weiterhin in Deutschland aufhalten (sogenannte "Fiktionswirkung" - Beweis: Visum + Bestätigung der Ausländerbehörde über den Eingang Ihres Antrags). Allerdings dürfen Studierende, die ohne Visum eingereist sind, Deutschland nicht verlassen, wenn die ohne Visum erlaubte Aufenthaltsdauer überschritten ist und sie noch keine Aufenthaltserlaubnis haben.

3. Bankkonto eröffnen

Da Sie in Deutschland u.a. Ihre Miete nur per Überweisung bezahlen können, sollten internationale Studierende nach Einreise so schnell wie möglich ein Bankkonto (Girokonto) eröffnen. Die Kontoführung ist gratis, wenn Sie sich als Studierender ausweisen können. Da Sie oft zum Zeitpunkt des Kontoabschlusses noch keinen Studierendenausweis besitzen, sollten Sie dies in der Bank erklären und später nachreichen.

Diese Dokumente benötigen Sie zur Beantragung:

  • Reisepass
  • Meldebescheinigung aus dem Einwohnermeldeamt
  • Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Steuer-ID

Mit der Eröffnung des Kontos erhalten Sie die Nummer für ein Konto, auf welches Sie Geld einzahlen bzw. von welchem Sie Geld abheben können. Ihre EC-Karte dazu erhalten Sie normalerweise wenige Werktage später.

Seit 2018 müssen die Banken in Deutschland bei Kontoeröffnungen eine Steuer-ID verlangen.

  • Bringen Sie daher bitte Ihre eigene Steuer-ID aus Ihrem Heimatland mit.

  • Wo finden Sie Ihre Steuer-ID? Informieren Sie sich im OECD-Portal oder fragen Ihre Heimatuniversität / Familie.

Sie können auch eine Steuer-ID in Deutschland beantragen:

  1. Finden Sie eine Unterkunft in München

  2. Melden Sie sich im Einwohnermeldeamt an 

  3. Nach ungefähr sechs bis acht Wochen erhalten Sie die Steuer-ID per Post

Bitte beachten Sie: Vermieter und die meisten Einrichtungen wie z.B. der Zentrale Hochschulsport benötigen Ihre Bankdaten in der Regel umgehend. Sechs bis acht Wochen sind häufig zu lang. Bringen Sie daher für die Eröffnung Ihres Bankkontos am besten die Steuer-ID aus Ihrem Heimatland mit, um Umstände zu vermeiden.

In Deutschland können Sie zwischen klassischen Banken mit Filialen und Online-Banken wählen. Einige Online-Banken ermöglichen die Kontoeröffnung bereits aus dem Ausland. Dies kann hilfreich sein, wenn Sie Ihr Konto schon vor Ihrer Anreise nach Deutschland eröffnen möchten. Die Angebote für Girokonten für Studierende unterscheiden sich häufig nur in einzelnen Details.

Viele Banken bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • kostenfreie Kontoführung
  • kostenlose Bargeldabhebungen an Geldautomaten der jeweiligen Bankengruppe
  • kostenlose Überweisungen innerhalb Deutschlands
  • Online-Banking
  • eine Girokarte (Debitkarte) zum Bezahlen und Geldabheben

Zu den größten Filialbanken gehören unter anderem die Deutsche Bank, Sparkasse, Volksbank, Raiffeisenbank, HypoVereinsbank, Sparda-Bank und Postbank. 

Zu den bekannten Online-Banken zählen N26, DKB und ING. 

4. TUM Student Card abholen

Nach der Einschreibung erhalten Sie eine TUM Student Card. Sie dient als Studierendenausweis und kann unter anderem für die Nutzung der Universitätsbibliothek sowie zum Bezahlen in Mensen und an Verkaufsautomaten verwendet werden.

Das TUM Global & Alumni Office informiert Sie per E-Mail darüber, wann und wo Sie Ihre TUM Student Card abholen können. Die E-Mail wird im Wintersemester im September und im Sommersemester im März versendet.

Wichtiger Hinweis: Die TUM Student Card wird für das Wintersemester ab 1. Oktober und für das Sommersemester ab 1. April ausgegeben. Fällt dieser Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Ausgabe ab dem nächsten Werktag.

Bereits vor Erhalt Ihrer TUM Student Card können Sie über TUMonline verschiedene Bescheinigungen herunterladen, beispielsweise Ihre Immatrikulationsbescheinigung.

Weitere Informationen zur Verwendung der TUM Student Card

5. Confirmation of Stay klären

Bitte klären Sie mit Ihrer Heimatuniversität, ob Sie eine von der TUM unterschriebene Bescheinigung über Ihren Aufenthalt benötigen und lassen Sie sich das entsprechende Formblatt von Ihrer Heimatuniversität geben.

Wenn Sie für Ihre Heimatuniversität eine Confirmation of Stay benötigen, wenden Sie sich bitte an die Auslandsbeauftragten Ihrer School. 

Bitte beachten Sie: Ihre Ansprechpartner im TUM Global & Alumni Office sind nicht berechtigt, Dokumente zu unterzeichnen. Für alle Unterschriften wenden Sie sich daher bitte rechtzeitig an Ihre Auslandsbeauftragten an den Schools.

Unterschriften und Daten für Ihre An-/Abreise

  • Anreise: Das Startdatum auf der Bescheinigung ist Ihre erste akademische Tätigkeit an der TUM, z.B. Sprachkurs, Orientierungswochen, Infoveranstaltung. Im Wintersemester frühestens der 1. Oktober, im Sommersemester frühestens der 1. April.
     
  • Abreise: Das Enddatum auf der Bescheinigung ist das Datum Ihrer letzten akademischen Tätigkeit an der TUM, z.B. Prüfungen, Thesis-Ende, Kursende, und wird von Ihrer TUM-School nach dieser letzten akademischen Aktivität unterzeichnet.

6. Infoveranstaltungen des TUM Global & Alumni Office und der Schools besuchen

Informationsveranstaltung an der TUM

Besuchen Sie während der Orientierungswochen Events wie Infoveranstaltungen, um sich gut einzuleben. Neben den zentralen Events des TUM Global & Alumni Office bieten auch die einzelnen Schools Infoveranstaltungen an.

7. Über öffentlichen Nahverkehr informieren, ggf. Deutschlandticket kaufen

Mit dem optionalen Deutschlandticket können Sie den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Weitere Informationen finden Sie unter To Dos nach Ihrer Zulassung im Abschnitt Lebenshaltungskosten einplanen.

8. Neben dem Studium arbeiten

Immatrikulierte ausländische Studierende dürfen in Deutschland bis maximal 140 ganze Tage Kalenderjahr arbeiten. Zusätzlich ist ganzjährig eine studentische Nebentätigkeit an der Hochschule erlaubt. Sie brauchen hierfür die ausländerrechtliche Genehmigung von der Ausländerbehörde im Aufenthaltstitel (§ 16b Abs. 3 AufenthG). Eine darüberhinausgehende Beschäftigung ist in der Regel nicht möglich. Ausnahmen sind nur im Einzelfall bei vorübergehender Notlage oder unter Angabe besonderer Gründe möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.

EU-Studierende aus den "alten" EU-Staaten dürfen in der Regel unbegrenzte Zeit (im Rahmen der üblichen Studenten-Bestimmungen) arbeiten; als „neue“ EU-Angehörige (Beitritt ab 2004) benötigen Sie bei einer Beschäftigung über 120 Tage hinaus die Erlaubnis der Agentur für Arbeit.

Im Falle eines Beschäftigungsverhältnis (zum Beispiel Minijob, HiWi-Job oder Werkstudentenvertrag) während des Auslandsstudium um sich zumindest teilweise zu finanzieren, besteht (Kranken)Versicherungspflicht im Beschäftigungsland (Beschäftigungsstaatsprinzip).  

Kontaktmöglichkeiten für die Jobsuche

Der Career Service der TU München steht TUM-Studierenden und TUM-Alumni als Servicestelle zur Verfügung. In der zentralen Online-Job- und Praktikantenbörse der TUM können Sie schnell und einfach, auch in englischer Sprache, nach Praktika, Werkstudentenjobs, Masterarbeiten/Promotion, Trainee-Stellen und auch Festanstellungen an der TUM, in Firmen und an anderen Wissenschaftsinstitutionen suchen. 

Zahlreiche Informationen und Tipps zum Thema Karriere und Bewerbung finden Sie auch unter auf der TUM-Webseite Arbeiten an der Technischen Universität München.

Innerhalb der TUM können Studierende als studentische Hilfskräfte im Rahmen von Forschungsprojekten oder einer Instituts- oder Lehrstuhlarbeit tätig werden. Freie Stellen werden online sowie an den Schwarzen Brettern der einzelnen Lehrstühle oder Institute veröffentlicht. 

Bei Beantragung einer wissenschaftlichen Tätigkeit am Lehrstuhl während des Semesters sind folgende Unterlagen beim Kreisverwaltungsreferat vorzulegen:

  • persönliche Begründung
  • Vordiplom bzw. bisher erworbene Scheine
  • Bestätigung des Lehrstuhls über Art und Dauer der Tätigkeit, sowie die Stundenanzahl pro Woche
  • Finanzierungsnachweis seit der letzten Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung

Die Bundesagentur für Arbeit bietet folgende Optionen für die Jobsuche und Vermittlung an:

  • Digitale Stellenbörse (Suchbegriffe: “Studentenjob” oder “Werkstudent”)
  • Persönliche Einstiegsberatung: Hochschulteam der Agentur für Arbeit München

Das Jobcafe vermittelt für Studenten und Absolventen Praktika, Werkstudententätigkeiten, Nebenjobs und Festanstellungen. Dieser Service ist für alle Arbeitsuchenden kostenlos.

Downloads und Sicherheitshinweise

Sicherheitshinweise für Ihren Aufenthalt in München (PDF, 104 KB)

KVR - Schritt für Schritt-Anleitung zur Onlinebeantragung eines Aufenthaltstitels in München (nur auf Englisch verfügbar) (PDF, 919 KB)

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Allgemeine Informationen und To-dos

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